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   BGH, 28.11.2000 - 4 StR 488/00   

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https://dejure.org/2000,3279
BGH, 28.11.2000 - 4 StR 488/00 (https://dejure.org/2000,3279)
BGH, Entscheidung vom 28.11.2000 - 4 StR 488/00 (https://dejure.org/2000,3279)
BGH, Entscheidung vom 28. November 2000 - 4 StR 488/00 (https://dejure.org/2000,3279)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Diebstahl - Urkundenfälschung - Betäubungsmittel - Gesamtfreiheitsstrafe - Förderung der Prostitution - Verletzung materiellen Rechts - Aufhebung des Strafausspruchs - Rechtsfolgenausspruch - Verfall des Wertersatzes - Aufhebung der Gesamtstrafe

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 349 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 46 Abs. 2
    Strafschärfung bei Belastungen von Zeugen oder Mittätern

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2001, 618
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 14.11.1990 - 3 StR 160/90

    Abrechnungsbetrug durch einen Arzt - Verteidigungsverhalten - Strafzumessung

    Auszug aus BGH, 28.11.2000 - 4 StR 488/00
    Daß der Angeklagte versucht hat, S., soweit es die Fälle II 1 (Diebstahl) und 3 bis 6 (Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge) der Urteilsgründe betrifft, "als Haupttäterin vorzuschieben, "vermag allein die Annahme einer rechtsfeindlichen Gesinnung des Angeklagten nicht zu rechtfertigen; denn es ist einem eine Straftat leugnenden Angeklagten unbenommen, sich damit zu verteidigen, daß er anderen die Schuld an der Tat zuschiebt (vgl. BGH aaO; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verteidigungsverhalten 10).

    Zwar können zusätzliche Umstände im Rahmen einer Falschbelastung, etwa eine Verleumdung oder Herabwürdigung (BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verteidigungsverhalten 5) oder die Verdächtigung einer besonders verwerflichen Handlung (BGH NStZ 1988.35) eine Strafschärfung rechtfertigen (BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verteidigungsverhalten 10).

  • BGH, 09.11.1995 - 4 StR 650/95

    Ausgleich besonderer Härten bei der Strafbemessung, wenn die Gesamtstrafenbildung

    Auszug aus BGH, 28.11.2000 - 4 StR 488/00
    Einer Erörterung bedarf es insoweit in der Regel dann, wenn die Zäsurwirkung einer früheren Verurteilung zur Bildung mehrerer Gesamtstrafen nötigt (vgl. BGHSt 41, 310, 313; BGH NStZ 1999, 244).
  • BGH, 11.11.1998 - 5 StR 325/98

    Zu Schmiergeldzahlungen an den Leiter des Zubehör- und Ersatzteilelagers eines

    Auszug aus BGH, 28.11.2000 - 4 StR 488/00
    Die vom Landgericht vorgenommene Zustellung des, soweit es die Urteilsformel betrifft, unvollständigen Urteils war gleichwohl wirksam und hat mithin die Revisionsbegründungsfrist in Lauf gesetzt (vgl. BGH NJW 1999, 800, insoweit in BGHSt 44, 251 nicht abgedruckt).
  • BGH, 02.02.1999 - 4 StR 626/98

    Gewerbsmäßige Betrugsbegehung; Betrügerische Erlangung von Grundschuldbriefen;

    Auszug aus BGH, 28.11.2000 - 4 StR 488/00
    Einer Erörterung bedarf es insoweit in der Regel dann, wenn die Zäsurwirkung einer früheren Verurteilung zur Bildung mehrerer Gesamtstrafen nötigt (vgl. BGHSt 41, 310, 313; BGH NStZ 1999, 244).
  • BGH, 04.02.1986 - 1 StR 643/85

    Angleichung der Urteilsformel in der Urteilsurkunde an diejenige der

    Auszug aus BGH, 28.11.2000 - 4 StR 488/00
    Die Urschrift des Urteils gibt die Urteilsformel, wie sie sich - im Einklang mit den Urteilsgründen (UA 42/43) - verbindlich (BGHSt 34, 11, 12) aus dem Protokoll ergibt, insoweit unvollständig wieder, als darin ein Teil des Rechtsfolgenausspruchs - Anordnung des Verfalls des Wertersatzes in Höhe eines Betrages von 28.000 DM - versehentlich weggelassen worden ist.
  • BGH, 22.06.1999 - 1 StR 238/99

    Strafschärfung infolge Verteidigungsverhaltens; Untersuchungshaft;

    Auszug aus BGH, 28.11.2000 - 4 StR 488/00
    Allerdings können Zeugen und Mittäter betreffende Angaben strafschärfend berücksichtigt werden, wenn sie eindeutig die Grenzen angemessener Verteidigung überschreiten und Rückschlüsse auf eine rechtsfeindliche Einstellung des Angeklagten zulassen (st. Rspr., vgl. BGH StV 1995, 633; BGH NStZ-RR 1999, 328, jew. m.w.N.).
  • BGH, 11.05.1989 - 1 StR 184/89

    Strafzumessung - Straferhöhung - Leugnen der Tatbeteiligung - Mittäter -

    Auszug aus BGH, 28.11.2000 - 4 StR 488/00
    Zwar können zusätzliche Umstände im Rahmen einer Falschbelastung, etwa eine Verleumdung oder Herabwürdigung (BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verteidigungsverhalten 5) oder die Verdächtigung einer besonders verwerflichen Handlung (BGH NStZ 1988.35) eine Strafschärfung rechtfertigen (BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verteidigungsverhalten 10).
  • BGH, 21.04.1995 - 1 StR 69/95

    Strafverschärfung - Angemessene Verteidigung - Strafänderung - Strafzumessung -

    Auszug aus BGH, 28.11.2000 - 4 StR 488/00
    Allerdings können Zeugen und Mittäter betreffende Angaben strafschärfend berücksichtigt werden, wenn sie eindeutig die Grenzen angemessener Verteidigung überschreiten und Rückschlüsse auf eine rechtsfeindliche Einstellung des Angeklagten zulassen (st. Rspr., vgl. BGH StV 1995, 633; BGH NStZ-RR 1999, 328, jew. m.w.N.).
  • OLG Hamm, 11.01.2006 - 2 Ws 319/05

    falsche Verdächtigung; Amtsträger; Beweiswürdigung; Nichteröffnung

    Münchener Kommentar, StGB 1. Auf!., § 164 Rdnr. 25; Schönke-Schröder, StGB, 26. Aufl. § 164 Rdnr. 5 jeweils m.w.N.; BGH, Urt. V. 14. November 1990 - 3 StR 160/90 in BGHR StGB § 46 II "Verteidigungsverhalten" Nr. 10; BGH, Beschl. v. 28. November 20004 StR 488/00 in StV 2001, 618; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 21. August 1991 - 5 Ss 232/91 -76/911 in NJW 1992, 1119,1120; BayObLG, Beschl. v. 21.5.1985 - Rreg.
  • OLG Düsseldorf, 25.01.2005 - 5 Ss 172/04

    Überprüfung des Schuldspruchs auf Grund der allgemeinen Sachrüge

    Insbesondere darf dem Angeklagten nicht zum Nachteil gereichen, dass er die Tat bestreitet und infolge dessen auch keine Schuldeinsicht und Reue zeigt (BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 4 und Verteidigungsverhalten 17; BGH StV 2001, 618).
  • BGH, 12.09.2018 - 5 StR 400/18

    Sachlich-rechtlich fehlerhafte Beweiswürdigung (Lückenhaftigkeit;

    Angesichts der relativ geringen Höhe der einbezogenen Strafen aus dem nach den bisherigen Feststellungen eine Zäsur bildenden Urteil des Amtsgerichts Senftenberg (eine sechsmonatige Freiheitsstrafe und zwei 30 Tagessätze betragende Geldstrafen) wird das neue Tatgericht bei der Bemessung der Gesamtstrafen das Gesamtstrafübel im Blick zu behalten haben (vgl. BGH, Beschluss vom 28. November 2000 - 4 StR 488/00).
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